Unser Weg zum Flächensparen
Im Plenum am 9. Dezember 2020 hat der Bayerische Landtag den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetz beschlossen. Kernelement ist die Einführung einer landesweiten Richtgröße von 5 ha pro Tag für die erstmalige planerische Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrsflächen als Grundsatz im Bayerischen Landesplanungsgesetz.